Sanierung des Betriebsgeländes einer ehemaligen Wollfärberei / Verzinkerei

Auf dem etwa 6.000 qm großen Betriebsgelände einer ehemaligen Wollfärberei sollte ein Lebensmittelmarkt mit Kundenparkplätzen errichtet werden. Hierzu war ein großer Teil der über Jahrzehnte auch als Verzinkerei genutzten Altbauten rückzubauen.

 

Der aus dem Abbruch des aufgehenden Mauerwerks stammende Bauschutt wurde gebrochen und als RCL-Baustoff vor Ort auf Halde gelegt. Das Material mit einem Volumen von etwa 1.800 cbm sollte als Unterbau im Bereich des geplanten Marktes und der Parkplätze lagenweise eingebaut und verdichtet werden. Die zur Absicherung des geplanten Verwertungsweges entnommenen und untersuchten Proben wiesen großenteils Gehalte des mobilen Schwermetalls Chrom(VI) auf, die über dem zugelassenen Grenzwert für Recyclingmaterial lagen. Die ermittelten Analyseergebnisse ließen damit den Einbau des Materials nicht zu.

 

Von Seiten der ASCA wurde vorgeschlagen, zur Vermeidung einer teuren Entsorgung das Material so zu behandeln, dass die Chromgehalte unter den Grenzwert für RCL I abgesenkt würden. Dies sollte durch die chemische Reduktion des mobilen Chrom(VI) zu stabilem Chrom(III) mittels Einsatz von Eisen(II)-Sulfat erreicht werden. Nach der chemischen Umwandlung sei eine Mobilisierung des Chroms durch Auswaschung nicht mehr möglich.

 

Der Vorschlag wurde vom zuständigen städtischen Umweltamt aufgenommen. Auf Veranlassung der Behörde wurde durch einen Gutachter ein Sanierungsplan nach § 31 Landesabfallgesetz aufgestellt, der eine Behandlung und den anschließenden Einbau des gesamten Materials vor Ort vorsehen sollte. Dem Sanierungsplan stimmte das Umweltamt unter der Voraussetzung eines erfolgreich durchgeführten Vorversuches zu.

 

Durch die Auswertung von chemischen Untersuchungsergebnissen wurde von der ASCA in Vorversuchen die optimale Konzentration der für eine Sanierung zu verwendenden Eisensulfatlösung ermittelt. In einer Reihe von Berechnungen und anschließenden Einzelversuchen wurde weiterhin ein geeignetes Volumenverhältnis RCL-Material zu Sulfatlösung ermittelt. Als Einflussparameter waren hierbei die spezifische Oberfläche und der Wassergehalt des Materials sowie das Eindringvermögen der Lösung zu berücksichtigen. Nach Vorlage der Versuchsergebnisse aus den Versuchen stimmte das Umweltamt dem Sanierungsplan und damit der Durchführung der Sanierung und dem späteren Einbau des behandelten Materials zu.

 

Auch die Sanierung wurde durch die ASCA konzipiert und durchgeführt:
Die Eisensulfatlösung wurde in Containern mit Rühreinrichtung angesetzt und durch fortwährendes Rühren homogenisiert. Eine Reaktion der oxidationsfreudigen Lösung mit dem Luftsauerstoff konnte durch die Abdeckung der Container vermieden werden.

 

Zur Durchführung wurde das RCL-Haufwerk mit einem Bagger abgeflacht und derart vorbereitet, dass für jeden Behandlungsgang jeweils eine Fläche von etwa 200 qm zur Verfügung stand. Mit Hilfe von Feuerwehrschläuchen (C-Schläuche) und Strahlrohren wurde die Lösung auf die Oberfläche des RCL-Haufwerkes aufgebracht. Die Behandlung des Materials erfolgte lagenweise (in Lagen von etwa 50 cm) mit einer nachfolgenden Einwirkzeit von etwa einer Stunde. Danach wurde das Material mit dem Bagger vorsichtig abgeschoben und so gleichzeitig die Fläche für die nachfolgende Behandlung vorbereitet.
Sämtliche Arbeitsschritte wurden unter gutachterlicher Begleitung durchgeführt. Vor dem Einbau des Materials wurden diesem Mischproben entnommen und im Labor das Erreichen der Sanierungszielwerte nachgewiesen.

 

Die im vorliegenden Fall durchgeführte Behandlung von Chrom(VI)-Belastungen ist als Immobilisierung im eigentlichen Sinn zu bewerten, da der Schadstoff hierbei durch eine chemische Umwandlung unschädlich gemacht wurde. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die beschriebene Methode eine preisgünstige Alternative zur Deponierung dar.