Zwischenlager und Behandlungsanlage
Preisliste für Abfälle und Ersatzbaustoffe
Übernahmepreise pro Tonne, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Verwertung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt > Z2, DK I, DK II, DK III
- mit Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (KW)
ab 23,00 €
KW-Gehalt | Preis |
≤ 5.000 mg/kg | ab 29,00 € |
≤ 10.000 mg/kg | ab 37,00 € |
≤ 30.000 mg/kg | ab 52,00 € |
bei Einhaltung der sonstigen Grenzwerte Z2 gemäß LAGA M20 (2004) und der Grenzwerte DK0 gemäß DepV
- mit BTEX, LHKW oder PAK
ab 23,00 €
- mit Schwermetallen
ab 23,00 €
Verwertung und Beseitigung von teerhaltigem Straßenaufbruch
- mit PAK bis 10.000 mg/kg
ab 37,50 € (Fräsgut und Schollen ≤ 30 cm)
ab 40,00 € (Schollen ≤ 80 cm)
Gern erstellen wir für Sie kostenfrei die erforderlichen abfallrechtlichen Dokumente (zzgl. anfallender behördlicher Gebühren):
- national – elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle
- international – Notifizierungsverfahren zur Abfallverbringung
Zwischenlagerung von Schüttgut
- inkl. Wiederaufladung des Materials auf LKW für den Weiter- bzw. Rücktransport
ab 4,50 € / Tonne (2 Wochen)
Zwischenlagerung von Containern
ab 9,00 € / Container (Tag)
Lieferung von Baustoffen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Baustoffe wie Kies, Sand, Schotter und RCL-Material ab Werk Aldenhoven am selben Standort mitzunehmen!
Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Mutterunternehmen Davids in Geilenkirchen (Tel.: 02451-9804-0, E-Mail: franz.davids@f-davids.de).
Zusätzliche Leistungen
- Probenahme
- Erstellung von Analysen / Abfalldeklarationen
- Aushub- und Verladearbeiten
- Extraktion von leichtflüchtigen Schadstoffen (in-situ/on-site/off-site)
- Separierung von Abfallbestandteilen (on-site/off-site)
- Transporte von Abfällen
- Baubegleitung / Koordination gemäß DGUV Regel 101-004 und TRGS 524
- Nachweisverfahren gemäß „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen – NachwV“ (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine)
- Notifizierungsverfahren für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Ersatzbaustoffen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
- u.v.a.m.
Unverbindliche Mindest- bzw. Listenpreise.
Verbindliche Angebote erhalten Sie gern auf Anfrage.